
Ab dem 1. Januar 2023 treten weitere Regelungen des in überarbeitenden EEG vom 30. Juli 2022 in Kraft!
Das überarbeitete Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), macht die Anschaffung einer Fotovoltaik-Anlage für private Haushalte wieder um einiges interessanter.
Was ändert sich?

An dem 1. Januar 2023 greifen alle Änderungen des EEG, die am 7. Juli beschlossen worden sind. Dieses Gesetz regelt die Einspeisung von regenerativ erzeugten Strom, welcher in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Die Freigabe durch die EU liegt bereits vor!
Jede Fotovoltaik-Anlage mit Netzanschluss wird gefördert!
Förderung für einen massiven Ausbau erneuerbaren Energien in Deutschland
Mit dem Inkrafttreten des neuen EEG setzt die Bundesregierung auf einen massiven und schnellen Ausbau der PV-Anlagen, der zu 50 % auf Dächern und 50 % auf Freiflächen stattfinden. Zukünftig (ca. 2025) soll der Netzanschluss beim Netzbetreiber erleichtert werden.

Abschaffung der Leistungsgrenze
Ab dem 1. Januar 2023 wird die Grenze von 70 % von dem gewonnenen Strom für die Einspeisung in das Stromnetz, für Anlagen bis 7kWp abgeschafft. Bei älteren Anlagen zwischen 7 – 25kWp muss die entsprechende Programmierung beibehalten werden.
Vergütungssätze für Einspeisung
Es findet eine Unterscheidung zwischen Anlagen für Volleinspeisung und Eigenversorgung statt. Eigenversorgungsanlagen erhalten einen erhöhten Vergütungssatz. Aber auch Volleinspeiseanlagen erhalten nun einen noch höheren Vergütungssatz. (Quelle: Angaben und Regelungen des EEG 2023)
Eigenversorgungsanlage
- Bis 10 kWp 8,2 Cent pro kWh
- Ab 10 kWp 7,1 Cent pro kWh
Volleinspeiseanlage
- Bis 10 kWp 13 Cent pro kWh
- Ab 10 kWp 10,9 Cent pro kWh

Hinweise zum Fotovoltaik-Anlagenbau
Beim Bau einer Solaranlage kann es zu Verzögerungen kommen. Aus diesem Grund ist es umso besser, dass die Vergütungssätze bei Verzögerungen bis Anfang 2024 ausgesetzt werden und in den Jahren 2022 sowie 2023 konstant bleiben. Durch die verbesserten Vergütungssätze lohnt sich nun die Anbringung von Fotovoltaikanlagen auf Dächern, wodurch eine Steigerung von Solaranlagen erwartet wird.
Die hohen Vergütungen dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass die beste Wirtschaftlichkeit in den meisten Fällen mit einer Eigenversorgungsanlage erreicht wird. Dort ist zwar der Vergütungssatz für die Einspeisung geringer, aber der wirtschaftliche Vorteil ist größer, wenn Sie den Strom vom Dach selbst nutzen.
PV-Anlagen bis max. 20KW Leistung werden zukünftig auch für die Montage im Garten gefördert. Zu beachten ist hier, dass es aktuell in dem EEG Bedingungen gibt, die es einzuhalten gibt, welche noch nicht vollkommen ausdefiniert sind. Des Weiteren sollten Sie vor der Anschaffung eine Baugenehmigung